alma lingua

AGB

Die nachfolgenden AGB gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro alma lingua und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro alma lingua nur verbindlich, wenn alma lingua sie ausdrücklich anerkannt hat.

AGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen alma lingua und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für alma lingua nur verbindlich, wenn alma lingua sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht

(1) Der Auftraggeber hat alma lingua spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung oder des Dolmetscherservices zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Rahmenbedingungen des Dolmetschereinsatzes, etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung sowie des Dolmetscherservices ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bzw. der Dolmetscherservice zur Aufzeichnung bestimmt, hat der Auftraggeber alma lingua darüber im Voraus zu informieren, da hier zusätzliche Gebühren anfallen können.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. für einen Dolmetschereinsatz notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe alma lingua zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Agenda, Präsentationen, Reden, Vorträge, etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung bzw. der Dolmetschereinsatz wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt bzw. gedolmetscht.

(2) Mängel in der Übersetzung bzw. im Rahmen des Dolmetschereinsatzes, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von alma lingua.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung bzw. im Rahmen des Dolmetschereinsatzes objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung bzw. Verdolmetschung enthaltenen Mängel durch alma lingua. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels alma lingua gegenüber unmissverständlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist alma lingua vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 1 Woche nach Abgabe der Leistung eingegangen ist.

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. alma lingua kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den alma lingua nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist alma lingua berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

4. Haftung

(1) alma lingua haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Eine Haftung von alma lingua für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

5.Vertraulichkeit

alma lingua verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

6. Vergütung und Grundlage der Berechnung

(1) Der Umfang der Übersetzung wird entweder anhand der Normzeilenzahl der Übersetzung oder anhand der zu dolmetschenden Stunden oder als Pauschale ermittelt. Es gilt das jeweils unterbreitete und vom Auftraggeber angenommene Angebot von alma lingua.

(2) Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung oder Lieferung der Übersetzung bzw. der Ausführung des Dolmetschereinsatzes fällig.

(3) alma ligua hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. alma lingua kann bei umfangreichen Übersetzungen bzw. Dolmetscherservices einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. alma lingua kann die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung bzw. des verdolmetschten Inhalts.

(2) alma lingua hat das Urheberrecht an der Übersetzung bzw. der Dolmetschleistung.

8. Vorzeitige Vertragsbeendigung

(1) Der Auftraggeber kann vor Durchführung des Auftrags jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag auf diese Weise zurück, kann alma lingua angemessenen Ersatz für die erfolgten Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatz wird nach folgenden Prozentsätzen des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen ermittelt:

– bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem vertraglich vereinbartem Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 75% des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen,

– bei Rücktritt zwischen 14 Tagen bis 7 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 90% des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen,

– bei Rücktritt ab 7 Tagen vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 100% des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen.

Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass alma lingua im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine für alma lingua tätigen Übersetzer oder Dolmetscher abzuwerben und/oder ohne Zustimmung von alma lingua einzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, an alma lingua eine angemessene Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe von 5.001,00 EUR zu leisten.

10. Verwendung von Referenzen

Mit der Beauftragung von alma lingua erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass alma lingua seinen Firmennamen und/oder -logo in ihren Seiten als Referenz/Kunden einbinden kann. Personennamen, etwa der Mitarbeiter des Auftraggebers, bleiben davon unberührt. Im Falle, dass der Auftraggeber nicht damit einverstanden ist, hat er dies alma lingua entweder bei Auftragserteilung oder spätestens sofort nach Ausführung des Auftrags schriftlich mitzuteilen.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

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